Frohsinnstr. 1
63739 Aschaffenburg
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Kompetenz, Verantwortung und zielorientierte Empathie
Die familienrechtliche Tätigkeit bedeutet für den Rechtsanwalt,
Menschen in für sie oft bedeutsamen Lebensphasen und Umbrüchen juristisch, sozial kompetent und mit dem erforderlichen menschlichen Verständnis sicher zu vertreten und zu begleiten.
In diesem äußerst sensiblen familienrechtlichen Bereich gilt es umso mehr, durch frühe rechtzeitige Beratung und juristische Lenkung vermeidbare Streitigkeiten abzuwenden.
Des anwaltlichen Rates und juristischer Vertretung durch den im Familienrecht tätigen Rechtsanwaltes, bedarf es bei zahlreichen familienrechtlichen und auch rechtsübergreifenden Fragen.
Der Fachanwalt für Familienrecht ist somit tätig auch in Gebieten des Kindesunterhaltes, Elternunterhaltes, Hausratsteilung, Vermögensauseinandersetzung, Gewaltschutzsachen, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung und Adoptionen, um nur die wichtigsten Tätigkeitsgebiete zu nennen.
Mit viel Einfühlungsvermögen, der notwendigen Lebens- und Berufserfahrung und Wissen, vertrete ich Sie in familienrechtlichen Verfahren gerichtlich und außergerichtlich wirksam und sensibel. Hier gilt es, sich ganz besonders intensiv in den jeweiligen individuellen Fall einzuarbeiten und gemeinsam mit Ihnen, der Mandantin oder dem Mandanten, die richtige Strategie zu wählen. Diese Strategie wird einerseits durch den Wunsch beseelt sein, nicht unnötig neue Konflikte zu eröffnen oder Blockaden auszulösen. Manchmal aber kommt es auch zu dem Punkt, an dem es gilt, Ihre Rechte entschlossen durchzusetzen. Familienrechtliche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren beschäftigen sich unter anderem mit Scheidung oder Trennung und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Verhältnissen.
Im Scheidungsverfahren können bei Nichteinigung die Folgesachen nachehelicher Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleichsansprüche, Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung gerichtlich geklärt werden.
Die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden in einem Ehescheidungsverfahren von Amts wegen im Versorgungsausgleich geteilt.
Sind gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden, steht oft die Frage des Sorgerechtes oder Umgangsrechtes im Zentrum.
Die in Folge einer Trennung oder Ehescheidung zahlreich zu regelnden Punkte können in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die ich für sie auf Wunsch entwerfe und gestalte, geregelt werden.